Oberste Maxime unserer Geschäftspolitik ist die Fairness. Absehbare Probleme sollen unter den Vertragspartnern umgehend besprochen werden, um eine für alle Beteiligten sinnvolle und tragbare Lösung zu vereinbaren.
1 Allgemeines & Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder beigefügte Anhang sind integrierter Bestandteil von jedem Angebot.
Die SWISS MANAGED IT SERVICES verkauft dem Auftraggeber die im Angebot spezifizierte und abschliessend aufgezählte Hardware, Software, Dienstleistung, Zubehör und Schulung.
Unter dem Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen für sämtliche Lieferungen, Produkte, Dienstleistungen und Services der SWISS MANAGED IT SERVICES.
Die Angebote der SWISS MANAGED IT SERVICES sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SWISS MANAGED IT SERVICES oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung/Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
2 Preise & Zahlungsbedingungen
Grundlage des Kaufpreises bildet der im Angebot offerierte Preis, die offerierten Tarife und/oder Budgets. Erhöhen sich Preise für von SWISS MANAGED IT SERVICES eingekaufte Leistungen und Komponenten nach Vertragsabschluss und vor Rechnungsstellung an die SWISS MANAGED IT SERVICES, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag. Bei auf unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (wie z.B. Wartung) können die massgeblichen Tarife jährlich angepasst werden.
Mangels anderer Abrede im Angebot verstehen sich die Preise rein netto, exkl. Mehrwertsteuer und sind zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Der vereinbarte Preis wird auch bei Annahmeverzug des Auftraggebers fällig. Sämtliche Mehraufwendungen bei Annahmeverzug gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Verrechnung irgendwelcher Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen der SWISS MANAGED IT SERVICES aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.
3 Lieferung & Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer, Vertragspartner oder dessen Beauftragten übergeben wurde.
Sofern die Frist zur Erbringung einer Leistung aus Gründen, die die SWISS MANAGED IT SERVICES zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann, und dem Auftraggeber dadurch nachweislich ein Schaden entsteht, steht diesem ein Schadenersatzanspruch von höchstens 5% der verspäteten Leistung oder Teilleistung zu.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der SWISS MANAGED IT SERVICES vorbehalten.
Bei Annahmeverzögerung des Auftraggebers gehen allfällige Mehraufwendungen zu Lasten des Auftraggebers. Die Produkte können auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers von der SWISS MANAGED IT SERVICES eingelagert werden.
Dem Auftraggeber zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktion und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten.
4 Installation
Der Auftraggeber sorgt auf seine Kosten für geeignete Räume am Installationsort und für die not wendigen Installationseinrichtungen. Schäden und Nachteile, die aus Mängeln der Vorarbeiten und den durch den Auftraggeber zu erbringenden Installationen resultieren, sind durch den Auftragge ber zu übernehmen.
5 Übergang von Nutzen & Gefahr
Nutzen und Gefahr am Vertragsgegenstand gehen mit Eintreffen des Vertragsgegenstandes oder einer Teillieferung am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über. Bei Annahmeverzug gehen Nutzen und Gefahr am vereinbarten Liefertermin an den Auftraggeber über.
6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Vertragsgegenstände im Eigentum von SWISS MANAGED IT SERVICES und dürfen weder verkauft noch verpfändet werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von SWISS MANAGED IT SERVICES notwendig sind, mitzuwirken.
7 Garantie
Die SWISS MANAGED IT SERVICES liefert in der Regel eingekaufte Komponenten sowie eigene Dienstleistungen wie z.B. Planung, Konfiguration, Installation und Wartung. Diese Produkte und Leistungen werden ebenfalls in der Regel in ein komplexes, vorbestehendes Umfeld geliefert. Die Gewährleistungspflicht wird deshalb wie folgt definiert.
Die SWISS MANAGED IT SERVICES gewährleistet, dass von ihr gelieferte Komponenten im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern sind. Anstelle einer Gewährleistung nach Art.197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Die SWISS MANAGED IT SERVICES gewährt damit dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Dies gilt auch für alle Ersatzteile, welche in die Produkte eingebaut werden. Die Garantie beginnt mit dem Datum der Lieferung. Soweit nicht anders vereinbart oder in den Herstellergarantien festgelegt, beschränken sich die Garantieleistungen auf den kostenlosen Ersatz defekter Materialien und Teile.
Die SWISS MANAGED IT SERVICES garantiert ausserdem für ihre Eigenleistungen die vertragsgemässe Ausführung und behebt versteckte Mängel aus vertraglich zugesicherten Leistungen innerhalb eines Jahres nach Lieferung oder Abnahme innerhalb der Schweiz kostenlos.
In den folgenden Fällen übernimmt die SWISS MANAGED IT SERVICES keine Garantien beziehungsweise verrechnet ihre Leistungen zur Behebung eines Mangels nach üblichen Ansätzen:
- Falls die SWISS MANAGED IT SERVICES Komponenten als Agent des Auftraggebers beschafft, ohne das die SWISS MANAGED IT SERVICES auf die Auswahl Einfluss ausüben kann;
- Falls Abklärungen ergeben, dass für den Mangel nicht Leistungen und Komponenten der SWISS MANAGED IT SERVICES Ursache waren;
- Das System in eine andere Umgebung, insbesondere ins Ausland, transportiert wurde. Jede wei tergehende Garantie ist ausgeschlossen.
8 Haftung
Vorbehältlich anderslautender Bestimmungen in Einzelverträgen sowie ausserhalb der Garantiebestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen und dem Artikel 100 OR Abs.1 (Grobfahrlässigkeit und rechtswidrige Absicht) und Art.199 OR (bezüglich Verschweigen von dem Verkäufer bekannten Mängeln) ist über die vertraglichen Leistungen hinaus jede weitergehende Haftung der SWISS MANAGED IT SERVICES ausgeschlossen.
Insbesondere ausdrücklich ausgeschlossen sind Ansprüche aus:
- Fehlerhaften, unwahren oder übertriebenen Informationen in der Produktinformation, die durch die SWISS MANAGED IT SERVICES von der Herstellerfirma des Produktes übernommen wurden. In solchen Fällen wird die SWISS MANAGED IT SERVICES jedoch alles unternehmen, um die Interessen des Auftraggebers zu wahren;
- Beschädigungen oder Verlust von Datenbeständen bei Kundensystemen. Diesbezüglich empfehlen wir den Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Ausserdem weisen wir auf die Wichtigkeit von periodisch durchgeführten Datensicherungen hin;
- Betriebsunterbrüchen auf Systemen, die mindestens teilweise von der SWISS MANAGED IT SERVICES geliefert wurden oder von ihr betreut werden;
- Schäden, die durch sog. „Hacker“ unter Umgehung von Schutzeinrichtungen wie Firewalls entstehen;
- Indirekten Folgeschäden solcher und anderer Vorkommnisse wie etwa Vermögensschäden. Für einen allfälligen Vertragsrücktritt gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere hält der zurücktretende Partner den anderen schadlos.
Dem Auftraggeber steht ein Rücktrittsrecht aus dem Vertrag nur in folgenden Fällen zu:
- Bei schwerwiegenden Mängeln nach zweimaliger erfolgloser Nachbesserung durch die SWISS MANAGED IT SERVICES;
- Bei Terminverzug der vertraglichen Leistungen der SWISS MANAGED IT SERVICES nach dem Verpassen einer gehörig angesetzten Nachfrist zur Lieferung.
Ist dabei nur ein Teil des Vertrages betroffen, so beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil.
9 Rechte an Unterlagen
Der Auftraggeber hat Anrecht auf die Dokumentation der durch SWISS MANAGED IT SERVICES erarbeiteten Arbeitsresultate und erhält das Recht zu deren Nutzung in seinem Betrieb.
Die Urheberrechte verbleiben bei der SWISS MANAGED IT SERVICES.
Unterlagen, die von der SWISS MANAGED IT SERVICES zum Zwecke von Projektdefinitionen und Vorprojekten erarbeitet wurden, dürfen ohne schriftliche Zustimmung der SWISS MANAGED IT SERVICES nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, vertraglich oder ausservertraglich durch SWISS MANAGED IT SERVICES erarbeitete Projektunterlagen an Konkurrenten der SWISS MANAGED IT SERVICES oder eigene Abteilungen, Tochtergesellschaften etc. zwecks Offert-Stellung oder Beauftragung weiterzugeben.
Der Auftraggeber respektiert sämtliche Lizenzbestimmungen der Hersteller an durch SWISS MANAGED IT SERVICES gehandelten Komponenten.
10 Informationspflicht & Vertraulichkeit
Der Auftraggeber informiert die SWISS MANAGED IT SERVICES zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle einzuhaltenden Vorschriften und Randbedingungen, die von der SWISS MANAGED IT SERVICES bei der Ausführung eines Auftrags berücksichtigt werden müssen.
Die Parteien informieren einander unverzüglich, wenn Umstände eintreten, die das Erreichen der Projektziele gefährden können.
Beide Parteien behandeln gegenseitig Informationen über Projekte, Geschäftsvorkommnisse und Verfahren vertraulich und verhindern deren Weitergabe an Dritte. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine Vertraulichkeitserklärung durch die SWISS MANAGED IT SERVICES abgegeben werden. Diese muss die vertraulich zu haltenden Informationen präzise und umfassend erwähnen, da sie sonst den Mitarbeitern der SWISS MANAGED IT SERVICES nicht überbunden werden kann.
11 Verträge auf unbestimmte Zeit & Erfüllung
Sind Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen (z.B. Wartungsverträge, wiederkehrende Lizenzen), so können sie jederzeit von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne weitere Präzisierung gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ab Ende des laufenden Monats.
Leistungen aus solchen Verträgen ohne definierte Erfüllungskriterien werden jährlich verrechnet.
12 Erfüllungsort
Unter Vorbehalt anderer Vereinbarungen ist der Erfüllungsort für Leistungen der SWISS MANAGED IT SERVICES das Domizil des Auftraggebers und für Leistungen des Auftraggebers das Domizil von SWISS MANAGED IT SERVICES Erfüllungsort.
13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Alle Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und SWISS MANAGED IT SERVICES unterstehen schweizerischem Recht. Ohne abweichende Vereinbarungen ist der Gerichtstand Weinfelden Thurgau. Wird als Gerichtsstand der Sitz des Kunden vereinbart, so muss dieser präzise und namentlich definiert sein.
Version 1.0 vom 01.01.2026 - ersetzt alle früheren Versionen und Ausgaben.